Die Fahrzeugausstattung
Viele verschiedene Bürgerbusse mit unterschiedlichen Ausstattungen sind auf unseren Straßen unterwegs. Und natürlich sind damit die unterschiedlichsten Erfahrungen gemacht worden. Um die Landesförderung zu erhalten, sind bestimmte Ausstattungsmerkmale vorgegeben, die in Nr. 4 der entsprechenden Nebenbestimmungen aus der Anlage 13 (Bewilligungsbescheid) zur entsprechenden Verwaltungsvorschrift aufgelistet sind (siehe auch Infos zur Landesförderung).
Sowohl für die Grundausstattung als auch für diese Zusatzanforderungen gibt es unterschiedliche technische Möglichkeiten. Darüber hinaus haben sich verschiedene Ergänzungen als sinnvoll herausgestellt.
Da immer wieder die Frage aufgeworfen wurde, wie man sich die Erfahrungen zunutze machen könne, wird schon länger versucht, eine Art Zusammenstellung der Ausstattungsmerkmale zu erarbeiten. Als vorläufiges Ergebnis gibt es nun eine Ausstattungstabelle, die hier als PDF-Dokument herunter zu laden ist. Wir möchten die Tabelle gerne mit weiteren Informationen und Erfahrungen ergänzen. Bitte senden Sie uns Anregungen und Vorschläge per E-Mail an den Vorstand von Pro Bürgerbus NRW.
Bei der JHV 2012 wurden zwei Fahrassistenten als PC-Anwendungen vorgestellt, die von den Bürgerbusvereinen Schüttorf-Ohne-Wettringen bzw. für den Bürgerbusverein Radevormwald entwickelt wurden. Die auf Tablet-PC's installierten Programme können die Fahrgasterfassung und Abrechnung erleichtern und verbessern die Übersicht über den Fahrtablauf. Mittlerweile gibt es verschiedene weitere Entwicklungen. Informationen dazu werden zurzeit (Frühjahr 2018) zusammengetragen und sollen demnächst kommuniziert werden.
Zu dem Modell aus Schüttorf gibt es eine Beschreibung: Modell Schüttorf-Ohne-Wettringen
Die oft gestellte Frage, ob ein Fahrtenschreiber im Bürgerbus erforderlich ist, kann eindeutig mit "Jein" beantwortet werden. Nach § 57a Abs. 1 Nr. 3 StVZO sind nur „zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen“ mit einem Fahrtschreiber auszurüsten. Dazu gehört der Bürgerbus eindeutig nicht. Allerdings kann das Verkehrsunternehmen, das die Veranrwortung für den Betrieb übernimmt, einen Fahrtenschreiber verlangen, um eine gewisse Kontrollmöglichkeit zu haben (siehe auch unsere "FAQs").